Fahrrad den ganzen Tag über versichert
Neuerdings gibt es auch Versicherungspolicen, welche ihr Fahrrad rund um die Uhr, 24 Stunden lang vor Diebstahl schützen.
Zahlte die Versicherung früher sehr häufig nur dann, wenn das Rad während des Tages gestohlen wurde, sieht eine neue Musterklausel nun einen 24h-Schutz gegen Langfinger vor.
Schon bislang konnte man dies über Zusatzklauseln regeln, was sich aber in der Praxis meist als recht kompliziert erweist.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat aus diesem Grunde nun eine neue Musterklausel für seine Mitglieder ausgearbeitet. Danach ist das Fahrrad immer versichert, egal ob Diebe es bei strahlendem Sonnenschein vor dem Bahnhof unauffällig mitgehen lassen oder es nachts klammheimlich vor der Haustür klauen. Einzige Voraussetzung: Das Rad muss abgeschlossen gewesen sein.




