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Rechtmäßige Altersrenten in Betriebsrentengesetz

Das Landesarbeitsgericht in Köln entschied kürzlich unter dem Aktenzeichen AZ 11 Sa 1077/07, dass die gesetzliche Regelung, nach der Arbeitnehmer bei einem Wechsel der Firma vor Vollendung des 30. Lebensjahres ihre Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung verlieren, rechtmäßig ist.

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