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Versicherungsmakler haftet für falsch vermittelte bzw. ungeeignete Produkte
Wenn ein Versicherungsmakler seinem Kunden ein ungeeignetes bzw. unpassendes Produkt vermittelt, so ist er diesbezüglich schadensersatzpflichtig. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Urteil unter dem Aktenzeichen AZ 12 U 214/06 entschieden. Der Versicherungsmakler ist nach diesem Urteil rechtlich verpflichtet, im Interesse des Kunden zu handeln.




