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Abgeltungssteuer und Freistellungsaufträge
Wenn ab 1. Januar 2009 die neue Abgeltungssteuer kommt, dann gibt es auch den neuen Pauschalbetrag für Sparer.
Der Sparerfreibetrag fällt weg, genauso wie der pauschale Werbungskostenbetrag. Dafür also kommt der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro für ledige und 1602 Euro für Verheiratete
Das ist der Grund warum die alten Freistellungsaufträge auch weiterhin gültig bleiben.
11.08.08




