Private Rentenversicherung
Vorsorge ganz privat
Heute kann man kaum noch auf eine private Altersvorsorge verzichten. Wohlfahrtsverbände warnen bereits heute allenthalben vor drohender Armuit im Rentenalter. Die gesetzlichen Renten decken nicht mehr alles ab, was für einen gewohnten Lebensstandard im Alter einmal notwendig sein könnte.
Hierfür sollte man eine private Rentenversicherung abschließen. Vor einem Abschluss einer privaten Rentenversicherung sollte man sich jedoch umfassend darüber informieren. Je mehr Informationen man sammelt, umso optimaler kann man denn auch eine individuell passende Entscheidung treffen.Wichtig ist, dass man die Versicherung so früh als möglich abschließt, um von dem Zinseszins-Effekt zu profitieren. Viele Faktoren müssen bei den Überlegungen berücksichtigt werden, wie beispielsweise die Inflation. Bevor man sich für eine bestimmte Rentenversicherung entscheidet, sollte man auch die eigenen, persönlichen Bedürfnisse, die eigene Lebenssituation und den gewohnten Lebensstandard vor Augen halten. Diese bilden die Grundsteine bei einer privaten Rentenversicherung. Doch was genau ist denn nun die private Rentenversicherung und wie funktioniert diese.Man bezahlt über viele Jahre einen vorher zu bestimmenden monatlichen Betrag in die private Rentenversicherung ein. Die monatlichen Beträge ermöglichen den Anspruch auf eine Rentenauszahlung zu einem festgelegten Zeitpunkt. Meist wählt man hier das 60. Lebensjahr Ab dem 60. Geburtstag wird dem Versicherten dann eine monatliche Rente ausbezahlt.
Doch es gibt noch weitere Möglichkeiten:Jede Rentenversicherung garantiert einen festen Zinssatz. Dieser Zinssatz betrifft das Kapital, das über viele Jahre, oder Jahrzehnte lang eingezahlt wurde. In der Regel fällt jedoch die private Rente (durch die Überschüsse) deutlich höher aus, als eigentlich berechnet. Diesen Überschuss kann man in einem Betrag ausgezahlt bekommen, zudem erhält man die vorher festgelegten monatlichen Renten. Es ist natürlich auch möglich, dass der gesamte angesparte Betrag, inklusive alle Überschüsse auf einmal ausgezahlt wird. In diesem Fall entfällt jedoch die Auszahlung der monatlichen Rente. Diese letztere Möglichkeit wird als Kapitalwahlrecht bezeichnet und wird von den meisten Privaten Rentenversicherungen angeboten.
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