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Alterungsrückstellungen und Wechsel der Krankenkasse

Ab dem 2. Halbjahr 2009 dürfen Privatversicherte  die Krankenkasse wechseln und sogar auch einen Teil ihrer Alterungsrückstellungen mitnehmen.
Versicherungsvermittler, die Umdeckung unzureichend oder auch falsch beraten, müssen auf eventuell auftretende Probleme bei der Mitnahme der Rückstellungen hinweisen.
Ansonsten können sie haftbar gemacht werden.
Dies bestätigt schon ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2006 unter dem Aktenzeichen III ZR 228/05.

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