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Beifahrer haftet nicht für Trunkenheit des Fahrers

Wird von der Ehefrau eines Versicherten mit dessen Wagen ein Unfall in Folge von Trunkenheit verursacht, so kann nur die Ehefrau durch die KFZ-Haftpflicht belangt werden. Der Ehemann, der sogar als Beifahrer mitfuhr, kann nicht in Regress genommen werden, auch nicht mit der Begründung er hätte verhindern müssen, dass sich seine Frau ans Steuer setzt. (Amtsgericht Aachen, AZ 11 C 125/07)

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