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Eigenschaden am Zweitauto ist kein Fall für die KFZ-Haftpflicht

Wenn ein Versicherungsnehmer mehrere Autos besitzt und sich mit einem seiner Autos an einen weiterem eigenen Auto einen Schaden zufügt, so muss
die KFZ-Haftpflichtversicherung nicht zahlen.
Nach § 11 Nr. 2 AKB sind Haftpflichtansprüche des Versicherungsnehmers oder Eigentümers gegen mitversicherte Personen wegen Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
Darauf berief sich ein HaftpflichtVersicherer und wurde vom BGH unter dem Aktenzeichen IV ZR 313/06 bestätigt.

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