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Geplatzter Reifen kein Fall für die Kaskoversicherung

Platzt während der Autofahrt ein Reifen und ensteht dem Fahrzeug dadurch ein Schaden, so muss die Kaskoversicherung nicht zahlen.
Das Amtsgericht in Düren entschied mit Urteil vom 16.05.07 unter dem Aktenzeichen AZ 45 C 113/7, dass es sich nicht um einen Unfallschaden, sondern lediglich um einen Betriebsschaden handele.

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