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Krankentagegeld bei Arbeitslosigkeit
Auch im Falle des Verlustes des Arbeitsplatzes kann der nun Arbeitslose seine Krankentagegeldversicherung in Anspruch nehmen. Auch wenn die Versicherung
diesen Fall in den Versicherungsbedingungen ausschließt, sind diese Ausschlußklauseln wirkungslos.
Dies entschied der Bndesgerichtshof am 27.02.2008 unter dem AZ IV ZR 219/0.




