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Nutzungsausfall für Motorräder
Im vorliegenden Fall nutzte ein Mann sein Motorrad gelegentlich für Fahrten zur Arbeit, neben seinem PKW. Nach einem Unfall forderte er
vom Schädiger einen Nutzungsausfall für mehrere Wochen, da sein Motorrad recht stark beschädigt worden war.
Das OLG Düsseldorf entschied am 10.03.08 unter dem Aktenzeichen 1 U 198/07, dass dieser Anspruch gerechtfertigt ist.




