Zurück Sie sind hier: Urteile
Rürup-Rente nicht sicher vor der Pfändung
Das Magazin Versicherungswirtschaft macht in seiner aktuellen Ausgabe darauf aufmerksam, dass auch die Rürup-rente nicht vor einer Pfändung bei Insolvenz geschützt ist. So hat das Landgericht Braunschweig bereits im Jahr 1997 in einem Urteil festgesetzt, dass Lebensversicherungen für Freiberufler, Nicht-Berufstätige und Gewerbetreibende im Insolvenzfall nicht durch einen gesetzlichen Pfändungsschutz abgesichert sind.
Auch der BGH bestätigte dieses Urteil unter dem Aktenzeichen (AZ IX ZB 99/05)




