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Verwandete in GmbH / Familien-GmbH und Sozialversicherung

Das Landes-Sozialgericht Baden-Württemberg hat festgestellt, dass auch an eine GmbH beteiligte Verwandte als sozialversicherungspflichtige Angestellte anzusehen sind.
Im Fall war eine Ehefrau zu 10% an einer Gmbh beteiligt, während ihr Mann die übrigen 90% hielt. Nach 30 Jahren sollte die Selbstständigkeit der Frau festgestellt werden, um
darzulegen, dass sie nicht der Versicherungspflicht unterliegt, was aber misslang.
In dem Urteil vom 15.08.2008 (AZ: L 4 KR 4577/06) legte das Gericht dar, dass bei einem Kapitalanteil von 10% von einer abhängigen Beschäftigung auszugehen sei.

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