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Keine Gaspreiserhöhungen wegen schwankender Einkaufspreise
Der BGH untersagt in einem Urteil (AZ KZR 2/07 - 29. April 2008) vom Dienstag den Gasversorgern, das Risiko schwankender Einkaufspreise einseitig ihren Kunden aufzuerlegen. Rund 160 sächsischen Verbrauchern hatteh gegen die Erhöhung ihrer Gaspreise in den Jahren 2005 und 2006 geklagt. Das Urteil gilt allerdings nur für Privatkunden mit Sonderverträgen - oft sind das Haushalte, die mit Gas heizen.
Nach der Vertragsbestimmung durfte der Gasversorger zwar seine gestiegenen Bezugskosten auf die Kunden abwälzen, musste die Verbraucher aber nicht an den sinkenden Lieferpreisen beteiligen.
Dies sei eine unangemessene Benachteiligung der Kunden, entschied der BGH-Kartellsenat.
29-04-2008




